der Firma TK-Plus Sven Braemer Telekommunikation
1. Allgemeines
- Die folgenden Bedingungen sind ausschließliche Basis aller unserer Angebote, Kaufverträge und Lieferungen. Anderslautenden Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.
- Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen bedürfen zur Gültigkeit für jedes einzelne Geschäft unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt ebenfalls für Ergänzungen, Stornierungen und sonstige Vereinbarungen und Nebenabreden.
- Kaufleute im Sinne dieser Bedingungen sind auch die sonstigen in § 24 Satz 1 des AGB-Gesetzes genannten Rechtsträger.
2. Angebot
- Unsere Angebote sind bis zum Vertragsschluß freibleibend.
- Der Käufer ist an seine Bestellung (Vertragsangebot) drei Wochen lang gebunden. Die Frist beginnt mit Absendung der schriftlichen Bestellung an uns oder mit dem Tage der telefonisch erfolgten Bestellung.
3. Zustandekommen des Vertrages
- Alle Bestellungen des Käufers gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns nach Wahl innerhalb der Frist nach Nr. 2 (2) schriftlich bestätigt worden sind oder dem Käufer die bestellte Ware innerhalb dieser Frist zugesendet wird.
- Für den Umfang der Lieferung ist unsere unbeanstandete schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich, sofern die Ware von einem Kaufmann bestellt wurde. Andernfalls entscheidet der Einzelfall.
4. Preise
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk bzw. Lager zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Versand- und Verpackungskosten sind von den angegebenen Preisen nicht eingeschlossen und extra zu entrichten.
5. Lieferzeit und Höhere Gewalt
- Von uns genannte Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlicher Termin oder verbindliche Frist genannt werden. Lieferfristen beginnen, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, mit Vertragsabschluß. Bei nachträglich vereinbarten Vertragsänderungen sind Lieferfrist und Liefertermin im Zweifel neu zu vereinbaren. Bei Lieferung auf Abruf können wir spätestens 3 Monate nach Abschluß des Kaufvertrages vom Käufer die Abnahme verlangen.
- Überschreitungen einer verbindlichen Lieferzeit berechtigen den Käufer zum Vertragsrücktritt, wenn uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 10 Tagen erfolglos gesetzt wurde.
- Bei 14-tägiger Überschreitung einer unverbindlichen Lieferzeit werden wir erst durch schriftliche Leistungsaufforderung des Käufers in Verzug gesetzt. Zum Rücktritt ist der Käufer erst nach erfolgloser Nachfristsetzung von 10 Tagen berechtigt.
- Höhere Gewalt (z.B. öffentliche Unruhen u.ä.) unverschuldete Betriebsstörungen (z.B. Streik, Aussperrung usw.) und alle sonstigen von uns nicht zu vertretenden Umstände (wie Verkehrsstörungen etc.) berechtigen uns, im Umfang und für die Dauer der Behinderung die Lieferung ganz oder teilweise einzustellen oder aufzuschieben. Wir sind in solchen Fällen berechtigt, mit entsprechender Verzögerung einschließlich angemessener Vorbereitungszeit zu liefern.
6. Einbau und Montage
- Wir übernehmen den Anschluß oder den Einbau der bei uns gekauften Ware nur bei entsprechender schriftlicher Vereinbarung und nur gegen gesonderte Berechnung.
- Die Entfernung von Altgeräten oder alter Einrichtungsgegenstände von deren bisherigen Standplatz obliegt ausschließlich dem Käufer.
- Soweit der Käufer unsere Monteure veranlasst, bei der Demontage und dem Abtransport alter Gegenstände gefälligkeitshalber mitzuwirken, haften wir für einen dabei entstandenen Schaden nicht.
7. Annahmeverzug, Warenrücknahme
- Verweigert der Käufer die Annahme vertragsgemäß bereitgestellter Ware, sind wir berechtigt, nach erfolgloser Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen oder bei zuvor erklärter endgültiger Annahmeweigerung über die Ware anderweitig zu verfügen, vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach Maßgabe des Absatzes 2 zu verlangen.
- Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Annahmeverzug berechnen wir 20 % des Bestellpreises ohne Abzüge, sofern der Käufer nicht nachweist, daß ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.
- Im Falle des Rücktritts und der Rücknahme der gelieferten Ware haben wir gegenüber dem Käufer Anspruch auf Ausgleich unserer in Folge des Vertrages gemachten Aufwendungen sowie auf Entschädigung der Gebrauchsüberlassung und Nutzung in angemessener Höhe.
8. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
- Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind, sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Wir sind, sofern eine anderslautende Bestimmung des Käufers fehlt, berechtigt Zahlungen zunächst auf unsere jeweils älteren Forderungen anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
- Kommt der Käufer mit Zahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p. a. über dem Basiszinssatz der EZB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
- Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber entgegengenommen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Wechsel- bzw. Scheckbetrag einem unserer Konten endgültig gutgeschrieben ist.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
- Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
- Die Abtretung von Forderungen bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. § 354 a HGB bleibt unberührt.
9. Versandrisiko
- Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk oder Lager.
- Mit der Übergabe der Ware an den Transportführer – gleichgültig, ob er vom Käufer oder von uns bestellt ist, geht die Gefahr auf den Käufer über.
10. Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen – bei Hergabe von Schecks bis zur endgültigen Gutschrift des Scheckbetrages – aus dem Vertrag vor. Bei Lieferung an Dritte hat der Käufer den Empfänger über den Eigentumsvorbehalt zu informieren. Jeder Standortwechsel sowie jeder Verlust oder Untergang der Ware ist uns unverzüglich mitzuteilen.
- Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, darf die Ware nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung verändert oder an Dritte veräußert, sicherungsübereignet, vermietet oder in sonstiger Weise überlassen werden.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt bei Teilzahlungsgeschäften ein Rücktritt vom Vertrag, soweit der Käufer nicht zu den Kaufleuten zählt.
- Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
- Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
11. Mängelrüge und Gewährleistung
- Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich bei der Anlieferung/ Abholung zu untersuchen. Er hat alle offensichtlichen Mängel uns spätestens innerhalb zwei Woche nach Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge genügt. Kaufleute haben alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich, spätestens binnen 5 Werktagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind uns innerhalb von 6 Monaten nach Empfang der Ware und von Kaufleuten zudem unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Uns ist Gelegenheit zur gemeinsamen Feststellung der angezeigten Beanstandungen zu geben.
- Kommt der Käufer den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, gilt die Ware als genehmigt.
- Die vorstehenden Gewährleistungsfristen gelten auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Entsprechend gelten sie bei offensichtlich mangelhaft oder in sonstiger Weise mangelhaft durchgeführten Montagearbeiten.
- Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Trans- port-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten selbst zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, das die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
- 5. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Wandelung) oder eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Schadensersatzansprüche wegen des Fehlens zugesicherter Eigen- schaften bleiben unberührt.
- Zugesichert sind nur solche Eigenschaften, die ausdrücklich als solche bezeichnet sind.
- Mit Ausnahme der Schadensersatzansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind alle Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen im Verhältnis zu Kaufleuten auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer leitenden Angestellten, im übrigen auch auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf typische und vorhersehbare Schäden.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist Seevetal.
- Gerichtsstand ist Winsen / Luhe.
13. Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
- Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen, Vertragsänderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der vertretungsberechtigten Personen des Unternehmens.